Erster Aufruf zur Bewerbung für das Förderprogramm Regionalbudget 2022 startet

Voraussichtlich 100.000 € für Kleinprojekte im ILE-Gebiet verfügbar

Ab sofort startet der Aufruf der ILE „Zwischen Lech und Wertach“ zur Einreichung von Kleinprojektanträgen für das Jahr 2022. Damit können interessierte Organisationen oder Privatpersonen aus den Mitgliedsgemeinden der ILE Projekte mit einem Kostenvolumen von bis zu 20.000 € (Netto) gefördert bekommen, wenn Sie das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) in besonderem Maß unterstützen. Den vollständigen Text des Aufrufs finden Sie hier:

Aufruf Regionalbudget 2022

Verpflichtende Förderbestimmungen und Auswahlkriterien:

Diese Förderbestimmungen und Auswahlkriterien gelten für Kleinprojektträger und deren Projekte:

Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten des StMELF

Merkblatt de-minimis-Beihilfen des StMELF

Auswahlbestimmungen der ILE Zwischen Lech und Wertach im Jahr 2022.pdf

ILEK-Ziele

Formblätter für den Antrag:

Folgende Formulare sind vollständig ausgefüllt verpflichtend für den Antrag einzureichen:

Förderanfrage für ein Kleinprojekt

De-minimis-Erklärung

Beiblatt_Projektbeschreibung Regionalbudget 2022

Zudem legen Sie den Unterlagen bitte eine Plausibilisierung der von Ihnen angegeben Kosten (für jeden aufgeführten Kostenpunkt) bei. Dies kann z.B. eine Kostenschätzung einer externen fachkundigen Stelle (z.B. Architekt, Planungsbüro, etc.) oder ein Angebot sein. Darüber hinaus sind weitere Unterlagen wie Skizzen, Baupläne, Landschaftspläne o.ä. beizulegen.

Termine und Fristen:

– Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 15.03.2022 (es zählt Eingangsstempel)

– Spätester Termin zur Durchführung des Projekts und Bezahlung aller Rechnungen: 20.09.2022
– Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2022

Anfragen auf Förderung sind bis spätestens 15.03.2022 schriftlich (per Post, keine Mails) an die verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses „Zwischen Lech und Wertach“ mit folgender Anschrift zu richten:

Verwaltungsgemeinschaft Langerringen
Erster Vorsitzender Marcus Knoll
Hauptstr. 16
86853 Langerringen

Als Ansprechpartner für Rückfragen steht zur Verfügung:
Lech-Wertach-Interkommunal e.V.
Benjamin Früchtl (Geschäftsführer)
Alter Postweg 1
86343 Königsbrunn
Tel.: 08231 606 200
Mail: info@ile-lech-wertach.de

Das Entscheidungsgreium der ILE „Zwischen Lech und Wertach“ wird nach dem 15.03.2022 anhand der o.g. Kriterien darüber befinden, welche Kleinprojektanträge für eine Förderung ausgewählt werden und welche nicht. Mit den ausgewählten Kleinprojektträgern wird die Verantwortliche Stelle daraufhin einen Vertrag schließen. Erst nach Vertragsabschluss darf mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Das bedeutet, Aufträge dürfen erst ab diesem Zeitpunkt verbindlich angefragt und vergeben werden.